Baugutachter Saarbrücken

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Oliver Dreyer Saarbrücken
Dipl.-Ing. (FH)

Oliver Dreyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Winterbachsroth 14
66125 Saarbrücken
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom Ingenieur (FH)
  • Energieberater TU Darmstadt für Wohngebäude
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 - certcouncil.eu
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Saarbrücken steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Oliver Dreyer als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Oliver Dreyer kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Saarbrücken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Saarbrücken kommen bzw. sich nicht in Saarbrücken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Saarbrücken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Saarbrücken ist die Landeshauptstadt des Saarlandes und beheimatet ca. 180.380 Menschen. Die Universitäts-, Kongress-, Messe- und Einkaufsstadt ist ein sehr anziehender Standort für viele Unternehmen.

Die Stadt bietet eine sehr abwechslungsreiche Natur an, denn fast die Hälfte der Stadtfläche besteht aus Wald. An der Grenze zu Frankreich und Rheinland-Pfalz befindet sich das Biosphärenreservat Bliesgau. Im Jahr 2009 wurde Bliesgau als Biosphärenregion geadelt, da sie unzählige Orchideenarten, Buchenwälder, artenreiche Trockenwiesen und auch eine eindrucksvolle Auenlandschaft aufweist.

Zu den wichtigen Sehenswürdigkeiten zählen: Ludwigskirche, St. Johanner Markt, Fröschengasse, Völklinger Hütte, Staatstheater, Alte Feuerwache, Alte Brücke, Saarkran, Friedenskirche, Schinkelkirche etc.

Regelmäßige Veranstaltungen sind: Max-Ophüls-Preis, Fastnachtszug in Burbach und Ensheim, Demoparty Revision im E-Werk (Burbach), Maifest in Burbach, Altstadtfest in St. Johann, Christopher Street Day, Saar-Spektakel, Fest um die Ludwigskirche, Oktoberfest in Burbach, Christkindl-Markt auf dem St. Johanner Markt etc.

Saarbrücken ist in vier Stadtbezirke gegliedert: Mitte, Dudweiler, West und Halberg.

In der Nähe von Saarbrücken befinden sich die Städte: Völklingen (ca. 13km), Saarlouis (ca. 25km), Neunkirchen (ca. 26km), Homburg (ca. 36km), Merzig (ca. 46km), Zweibrücken (ca. 40km), St. Wendel (ca. 40km), Pirmasens (ca. 64km) sowie Kaiserslautern (ca. 70km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Bauaufsichtsamt:
Gerberstraße 29
66111 Saarbrücken

Amtsgericht Kempten:
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken

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