Gutachten für Entschädigung - Saarbrücken
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Saarbrücken, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Saarbrücken kommen bzw. sich nicht in Saarbrücken auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Saarbrücken - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Saarbrücken ist die Landeshauptstadt des Saarlandes und beheimatet ca. 180.380 Menschen. Die Universitäts-, Kongress-, Messe- und Einkaufsstadt ist ein sehr anziehender Standort für viele Unternehmen.
Die Stadt bietet eine sehr abwechslungsreiche Natur an, denn fast die Hälfte der Stadtfläche besteht aus Wald. An der Grenze zu Frankreich und Rheinland-Pfalz befindet sich das Biosphärenreservat Bliesgau. Im Jahr 2009 wurde Bliesgau als Biosphärenregion geadelt, da sie unzählige Orchideenarten, Buchenwälder, artenreiche Trockenwiesen und auch eine eindrucksvolle Auenlandschaft aufweist.
Zu den wichtigen Sehenswürdigkeiten zählen: Ludwigskirche, St. Johanner Markt, Fröschengasse, Völklinger Hütte, Staatstheater, Alte Feuerwache, Alte Brücke, Saarkran, Friedenskirche, Schinkelkirche etc.
Regelmäßige Veranstaltungen sind: Max-Ophüls-Preis, Fastnachtszug in Burbach und Ensheim, Demoparty Revision im E-Werk (Burbach), Maifest in Burbach, Altstadtfest in St. Johann, Christopher Street Day, Saar-Spektakel, Fest um die Ludwigskirche, Oktoberfest in Burbach, Christkindl-Markt auf dem St. Johanner Markt etc.
Saarbrücken ist in vier Stadtbezirke gegliedert: Mitte, Dudweiler, West und Halberg.
In der Nähe von Saarbrücken befinden sich die Städte: Völklingen (ca. 13km), Saarlouis (ca. 25km), Neunkirchen (ca. 26km), Homburg (ca. 36km), Merzig (ca. 46km), Zweibrücken (ca. 40km), St. Wendel (ca. 40km), Pirmasens (ca. 64km) sowie Kaiserslautern (ca. 70km)
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Rathausplatz 1
66111 SaarbrückenBauaufsichtsamt:
Gerberstraße 29
66111 SaarbrückenAmtsgericht Kempten:
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken